Vorsicht, wenn es heißt: "Die Brille bekommen Sie voll auf Kasse..."
Unter bestimmten Voraussetzungen werden (seit Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelversorgestärkungsgesetz (HHVG) am 11.04.2017) auch für Erwachsene wieder Zuschüsse von den gesetzlichen
Krankenkassen für Brillen und Kontaktlinsen gewährt.
Ob und wieviel Ihnen zur neuen Brille/Kontaktlinsen erstattet wird, kann pauschal nicht beantwortet werden.
Kurz und knapp kann gesagt werden, dass...
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres...
- Erwachsene Kurzsichtige und Weitsichtige über 6 Dioptrien...
- Erwachsene mit Zylinderwerten über 4 Dioptrien...
- Erwachsene mit geringer Sehleistung...
... Anspruch auf eine Sehhilfe haben.
- Vorläufig gilt (noch) die Preisliste "Festbeträge für Sehhilfen" aus dem Jahr 2008.
- Die Brillenfassung wird nicht bezuschusst.
Den genauen Wortlaut finden Sie hier: